Nein zum Bebauungsplan Dulsberg 6

Was ist ? ............. ein Glossar ....

Dieses Glossar dient dem schnellen Erklären von vieleicht unverständlichen Begriffen.

Abwägungsgebot
Das Abwägungsgebot verpflichtet die Verwaltung die unterschiedlichen Interessen (Umwelt, Nachbarn, Investoren, Verkehr, etc.) festzustellen nd abzuwägen. Hier passeren die meisten Fehler, die später oft zur Nichtigkeit von Bebaunngsplanen führen. Der B-Plan "Barmbek-Süd 27" wurde so für nichtig erklärt.
Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert die Baugebiete (von Reinem Wohngebiet bis Industriegebiet), regelt das in den einzelnen Baugebieten zulässige Maß der baulichen Nutzung. Dulsberg6 erhält die Ausweisung "Gewerbe".
Baustufenplan
Der Baustufenplan ist eine "Hamburgensie". Zur Nazizeit erstellt regelten die Baustufenplände die Nutzung bestimmter Blöcke und deuteten die Maße der Bebauung an. Nach dem Krieg bestätigte der Senat die meisten der Baustufenpläne als aktuelles Baurecht. Der Baustufenplan Barmbek-Nord von 1938 erhält für das Plangebiet die Ausweisung "Grün". Der Dlsberg war 1938 noch kein Stadtteil.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan (B-Plan) ist eine Satzung oder Verordnung, die in Hamburg durch die Bezirke aufgestellt wird. Der Sinn liegt darin für ein Gebiet die Nutzung und Bebauungsdichte festzulegen. Kurz: Was darf da gebaut werden, wie soll da gebaut werden und wieviel darf da gebaut werden. Im Bebauungsplanverfahren sollen die Öffentlichkeit und vor allem die Rechte der Anwohner, Nachbarn gehört und "abgewogen" werden.
Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet umfasst und so die Grundlage für spätere Bebauungspläne darstellt.
Gewerbe nach BauNVO
Der Paragraph 8 der BauNVO lässt für Gewerbegebiete folgende Nutzungen zu: Gewerbe aller Art, Lagerhäuser, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden: Wohnungen für Inhaber oder Aufsichtspersonal, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten.
Im B-Plan-Entwurf Dulsberg 6 sind alle Ausnahmen ausgeschlossen.
Grundflächenzahl GRZ
Die GRZ gibt die bebaubare Fläche in einem Grundstück an. Beispiel: Ein Investor möchte an der Krausestraße ein Grundstück von 20 m Breite und 50m Tiefe erwerben (mieten oder kaufen). Das sind 1000 qm. Im B-Plan-Entwurf Dulsberg 6 ist eine GRZ von 0,6 vorgegeben. Er darf also 60% seines Grundstücks bebauen. Das ergibt ein Gebäude mit den Ausmaßen von 20m * 30m oder wenn er die Grenzabstände einhält ein Gebäude mit 15m * 40m.
Geschossflächenzahl GFZ
So könnte es aussehen Die GFZ gibt die bebaubare Bruttogeschossfläche (BGF) für ein Grundstück an. Das Beispiel aus der GRZ weitergeführt: Im B-Plan-Entwurf Dulsberg 6 ist eine GRZ von 1,8 vorgegeben. Das entwpricht bei 600 qm Grundfläche eine dreigeschossige Bebauung eine BGF von 1800 qm.
Gebäudehöhe GH
Die Gebäudehöhe wird nach der Hamburger Baordnung mit der Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes zur Geländeoberkante definiert. Im B-Plan-Entwurf Dulsberg 6 ist eine GH von 13m vorgegeben. Da ein Aufenhaltsraum ja auch Wände und ein Dach benötigt wird die wahrnehmbare Gebäudehöhe mindestens 16m betragen. Damit wird es das denkmalgeschützte Krausegymnasium um 2 m (Höhe Regenrinnen) überragen.
Normenkontrollantrag
Ein Normenkontrollantrag leitet ein Normenkontrollverfahren ein, in welchem das Oberverwaltungsgericht auf Antrag eines Betroffenen die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes überprüft. Damit ein solcher Antrag wirklich effektiv ist, kann es erforderlich sein, außerdem den Erlass einer Einstweiligen Anordnung zu beantragen, um den Bebauungsplan für die Dauer des Verfahrens außer Kraft zu setzen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der für ein bestimmtes größeres Bauvorhaben von einem Investor erstellt wird und sodann im wesentlichen dasselbe Aufstellungsverfahren durchläuft wie ein normaler Bebauungsplan.
Glossar wird fortgesetzt.
Vor der Planung ist das Hirn einzuschalten und nicht nur der Rechner.